In diesem Beitrag nehmen wir den Artikel „M365 in der Anwaltskanzlei: So geht es“ von David Rosenthal (lic. iur., Partner bei VISCHER, Lehrbeauftragter ETH Zürich und Universtität Basel) genauer unter die Lupe. Der Autor geht darin sehr deutlich auf die Chancen & Risiken der Microsoft Cloud ein und berücksichtigt dabei die wichtigsten Faktoren für Anwaltskanzleien.
Wir fassen für Sie die entscheidenden Punkte zusammen, nehmen Stellung zu einzelnen Zitaten und liefern Ihnen wertvolle Inputs & Ergänzungen aus unserer Sicht.
Im nachfolgenden Überblick werden zentrale Punkte, Zitate und die Stellungnahmen von Dinotronic in Bezug auf den Artikel von David Rosenthal herausgearbeitet, um Ihnen einen umfassenden Einblick in die komplexen Anforderungen und Lösungen auf dem Weg in Microsoft Cloud zu bieten.
David Rosenthal, Vischer AG | Quelle: https://www.vischer.com/team/david-rosenthal/
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitat aus dem Artikel:
"Es ist daher davon auszugehen, dass gewisse der Microsoft-Partner das besser im Griff haben als andere. Klappt es mit dem Partner nicht, hat Microsoft uns angeboten, dass sich Anwaltskanzleien per E-Mail direkt an sie wenden können."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitat aus dem Artikel:
"Zu beachten ist schliesslich, dass gewisse der genannten Vertragszusätze zeitlich befristet sind (z.B. auf 36 Monate). Microsoft scheut eine ewige Bindung, was freilich die Kunden zwingt, die Laufzeit dieser befristeten Vereinbarungen im Auge zu behalten und rechtzeitig eine Verlängerung vorzusehen. Dem sind sich viele Kunden nicht bewusst. Gelingt die Verlängerung nicht, können sie im schlimmsten Fall gezwungen sein, auf eine Alternative auszuweichen - die es für sie dann vielleicht nicht gibt oder nur mit Einbussen oder hohen Kosten."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitate aus dem Artikel:
"…erfordert die richtige Konfiguration entsprechendes Expertenwissen. Wer dieses Know-how intern nicht hat, sollte sich somit beraten lassen. Der Grund liegt darin, dass Cloud-Umgebungen einerseits sehr viele Einstellungsmöglichkeiten und Funktionalitäten bieten und sich andererseits ständig ändern und erweitert werden."1
"Wer M365 einsetzen will, muss also auch verstehen und im Auge behalten, welche Funktionen er nicht einsetzen will und sie rechtzeitig ausschalten. Und er sollte genügend Zeit in die Ausbildung seiner Mitarbeitenden im sicheren Einsatz von M365 investieren und ständig im Auge haben, was an neuen Funktionen von Microsoft aktiviert wird."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitat aus dem Artikel:
"Wir können hier nicht auf alle Sicherheitseinstellungen von M365 eingehen; diese sollte für eine Anwaltskanzlei jemand vornehmen oder mindestens überprüfen, der darin Erfahrung hat."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitat aus dem Artikel:
"BYOK setzt aber ein entsprechend hohes Fachwissen voraus und birgt nebst höheren Kosten auch einige operative Risiken."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitat aus dem Artikel:
"Auch wenn Microsoft mehrere Rechenzentren betreibt, um sich für den Fall einer Katastrophe abzusichern, stellt Microsoft kein Back-up der Daten sicher. Dies muss die Anwaltskanzlei selbst machen, und sie sollte das mit einer Lösung unabhängig von Microsoft realisieren. Dies gibt ihr auch einen gewissen Schutz für den Fall, dass Microsoft nicht mehr in der Lage sein sollte, ihren Service zu erbringen - oder sie dies nicht mehr tun will."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitate aus dem Artikel:
"Grundsätzlich lässt sich sagen, dass M365 bei richtiger Anwendung ein höheres Mass an Informationssicherheit bietet, als viele lokale Installationen es aufweisen (z.B. punkto Schutz des E-Mail-Servers)."1
"Dies bringt natürlich auch das viel zitierte erhöhte Risiko eines ausländischen Behördenzugriffs mit sich (Stichwort «US CLOUD Act», «Schrems II»). Nach Meinung vieler Experten wird dieses Risiko allerdings deutlich überbewertet."1
"Klar ist, dass sich ein Restrisiko eines ausländischen Lawful Access nie ausschliessen lässt, nicht einmal bei einem reinen Schweizer Angebot. Nach dem sogenannten risikobasierten Ansatz genügt es jedoch, dass dieses tief genug ist."1
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel kurz zusammengefasst:
Zitate aus dem Artikel:
"Bei der Diskussion um die Risiken von Cloud-Lösungen ist allerdings zu beachten, dass auch die Alternativen dazu keineswegs risikolos sind. Der Einsatz von Cloud-Anbietern wie Microsoft führt zwar zu einer höheren Abhängigkeit von einem externen Dienstleister, der zudem im Ausland sitzt, doch ist dieser Dienstleister zugleich in der Lage, beispielsweise in die Informationssicherheit mehr zu investieren als wohl so gut wie jedes andere Unternehmen in der Schweiz. Nötig sind somit eine Gesamtbetrachtung und ein bewusster Entscheid."1
1 Quelle: https://www.rosenthal.ch/downloads/Rosenthal-M365-Anwaltskanzlei.pdf