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Michael FreulerSep 14, 2026, 8:00:02 AM6 min read

KI im Wealth Management: Anwendungsfälle und Stolpersteine

KI im Wealth Management: Anwendungsfälle und Stolpersteine
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Key Takeaways

KI bietet im Wealth Management echten Nutzen, etwa bei Meeting-Zusammenfassungen, der Suche in internen Wissensdatenbanken und der Dokumentenerstellung mit Microsoft Copilot. Erlaubt ist aber nicht alles: Die FINMA Aufsichtsmitteilung 08/2024 verlangt von allen beaufsichtigten Instituten ein KI-Inventar mit Risikoklassifizierung, klare Verantwortlichkeiten, Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit der Entscheide.

Tabu sind die Eingabe von Kundendaten in öffentliche KI-Dienste, autonome Entscheide bei regulierten Tätigkeiten und fehlende Nachvollziehbarkeit. Eine schriftliche interne KI-Richtlinie ist Pflicht, ihr Fehlen wird als Governance-Lücke gewertet. Copilot sollte zudem erst aktiviert werden, wenn das Berechtigungskonzept bereinigt ist. 

Die Begeisterung für Künstliche Intelligenz ist auch in der Finanzbranche angekommen. «Können wir das nicht mit KI machen?» ist eine Frage, die wir heute in fast jedem Gespräch mit Vermögensverwaltern hören – sei es im Zusammenhang mit Gesprächsprotokollen, Marktberichten oder der Verwaltung von Kundendossiers.

Die kurze Antwort: Ja, vieles ist möglich. Aber nicht alles ist ohne weiteres erlaubt. Und die FINMA schaut genau hin: Im Dezember 2024 hat sie mit der FINMA Guidance 08/2024 «Governance and risk management when using artificial intelligence» klare Erwartungen formuliert – für alle beaufsichtigten Institute, also auch für unabhängige Vermögensverwalter.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, zeigt die regulatorischen Leitplanken auf und nennt die häufigsten Stolpersteine bei der Einführung. 

Was die FINMA von beaufsichtigten Instituten erwartet

FINMA Guidance 08/2024 hält fest: Es gibt in der Schweiz derzeit keine KI-spezifische Gesetzgebung. Die bestehenden, technologieneutralen Anforderungen an Governance und Risikomanagement gelten jedoch auch für den Einsatz von KI. Die FINMA erwartet von beaufsichtigten Instituten, die KI einsetzen:

  • Ein KI-Inventar mit Risikoklassifizierung aller verwendeten Anwendungen

  • Klare Verantwortlichkeiten für Entwicklung, Implementierung, Überwachung und Nutzung

  • Anforderungen an Datenqualität (Vollständigkeit, Korrektheit, Integrität)

  • Regelmässige Tests und laufendes Monitoring der KI-Outputs

  • Nachvollziehbare Dokumentation der Anwendungen

  • Sicherstellung der Erklärbarkeit von Entscheiden, die gegenüber Kunden, Aufsicht oder Revisionsstelle begründet werden müssen

  • Eine unabhängige Überprüfung wesentlicher KI-Anwendungen

Die FINMA betont das Proportionalitätsprinzip: Die Anforderungen richten sich nach der Materialität der eingesetzten Anwendungen und dem Risikoprofil des Instituts. Nicht jede KI-Anwendung erfordert denselben Aufwand – aber ein Inventar und eine Risikokategorisierung werden von allen erwartet. 

Titelseiten FINMA-Aufsichtsmitteilungen

Was mit KI heute möglich und sinnvoll ist

Microsoft Copilot for Microsoft 365 ist das KI-Tool, das für die meisten Vermögensverwalter am naheliegendsten ist – weil es direkt in die bestehende M365-Umgebung integriert ist.

Gesprächsprotokolle und Meeting-Zusammenfassungen: Copilot kann Teams-Meetings automatisch zusammenfassen: Wer hat was besprochen, welche Massnahmen wurden vereinbart, welche nächsten Schritte festgelegt. Das spart Zeit und erhöht die Qualität der Dokumentation. Wichtig: Werden Kundengespräche mit KI protokolliert, muss der Kunde darüber informiert worden sein; die Informationspflicht ergibt sich aus dem revidierten DSG.

Suche in internen Wissensdatenbanken: Copilot kann in SharePoint, OneNote und E-Mails suchen und Fragen zu intern gespeicherten Informationen beantworten. Diese Funktion setzt voraus, dass die Zugriffsberechtigungen korrekt konfiguriert sind – ein falsch konfiguriertes Berechtigungskonzept kann zu unerwünschten Informationsflüssen führen.

Dokumentenerstellung: Entwürfe für Anlagevorschläge, Marktkommentare oder interne Berichte lassen sich mit KI-Unterstützung schneller erstellen. KI-generierte Inhalte müssen nachvollziehbar geprüft und durch verantwortliche Personen freigegeben werden – insbesondere wenn sie gegenüber Kunden oder Behörden verwendet werden. 

KI Wachstum Schweiz

Was KI im Wealth Management nicht darf

Kundendaten in externe KI-Dienste eingeben: Das betrifft vor allem öffentliche KI-Tools wie ChatGPT oder andere webbasierte Dienste. Die Eingabe sensibler Kundendaten – wie Kundenname, Portfolio-Informationen oder andere personenbezogene Daten – in solche Dienste kann gegen das DSG, das Berufsgeheimnis, interne Richtlinien oder vertragliche Pflichten verstossen. Die Daten verlassen die kontrollierte Unternehmensumgebung.

Autonome Entscheide bei regulierten Tätigkeiten: KI kann unterstützen, aber keine regulierten Tätigkeiten ersetzen. Anlageentscheide, Eignungsbeurteilungen und Beratungsleistungen im Sinne des FIDLEG müssen durch zugelassene Personen verantwortet werden.

Fehlende Nachvollziehbarkeit: FINMA Guidance 08/2024 hält explizit fest: Entscheide müssen erklärbar und nachvollziehbar sein. «Die KI hat das so empfohlen» ist als Begründung nicht ausreichend.

Interne KI-Richtlinie: was schriftlich festgehalten werden muss

Unabhängig davon, welche KI-Tools eingesetzt werden, brauchen Vermögensverwalter eine interne Richtlinie, die mindestens folgendes regelt:

  • Welche KI-Tools sind erlaubt und welche sind untersagt?

  • Welche Daten dürfen in welche Tools eingegeben werden?

  • Wer trägt die Verantwortung für KI-generierte Inhalte?

  • Wie werden KI-Outputs geprüft und freigegeben?

  • Wie werden Mitarbeitende geschult?

FINMA Guidance 08/2024 zeigt, dass die FINMA bei Prüfungen nach genau diesen Punkten schaut. Das Fehlen einer KI-Richtlinie oder eines KI-Inventars wird als Governance-Lücke gewertet.


Die häufigsten Stolpersteine bei der KI-Einführung

  • Copilot ohne Berechtigungskonzept aktivieren: Copilot arbeitet mit den bestehenden Zugriffsrechten. Wer Copilot aktiviert, bevor das Berechtigungskonzept bereinigt ist, riskiert ungewollte Informationsflüsse.

  • Fehlende Nutzerschulung: Mitarbeitende brauchen eine klare Einführung – was kann das Tool, was sind die Grenzen, was ist verboten?

  • Zu hohe Erwartungen: KI beschleunigt und unterstützt – sie ersetzt keine fachliche Expertise und keine regulierten Entscheide.

  • Kein Review-Prozess: Jeder KI-generierte Inhalt, der nach aussen geht oder in Kundenakten landet, muss durch einen Menschen geprüft und freigegeben werden.

Download-Tipp: IKT-Checkliste für Vermögensverwalter

KI sicher einführen – mit dem richtigen Partner

Bei Dinotronic begleiten wir Vermögensverwalter durch den gesamten Prozess: Von der Analyse der bestehenden Umgebung über die Konfiguration von Microsoft Copilot, die Erarbeitung einer internen KI-Richtlinie inklusive KI-Inventar bis hin zur Schulung der Mitarbeitenden. Als Microsoft-Partner mit ISO 27001:2022 Zertifizierung und über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Managed Services für Finanzdienstleister kennen wir die regulatorischen Anforderungen aus der Praxis.

KI-Tools sicher einführen – das bedeutet: regulatorisch sauber, nachvollziehbar dokumentiert und mit echtem Nutzen für Ihren Arbeitsalltag. IT. Aber sicher.

Haben Sie Fragen zur sicheren Einführung von KI in Ihrem Unternehmen? Wir beraten Sie gerne.

FAQ zum KI-Einsatz im Wealth Management

Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz, das wir einhalten müssen? Nein, derzeit existiert keine KI-spezifische Gesetzgebung in der Schweiz. Das bedeutet aber nicht, dass der KI-Einsatz unreguliert ist: Die bestehenden, technologieneutralen Anforderungen an Governance und Risikomanagement gelten auch für KI. Die FINMA hat dies in der Guidance 08/2024 «Governance and risk management when using artificial intelligence» vom Dezember 2024 klargestellt, und zwar für alle beaufsichtigten Institute, also auch für unabhängige Vermögensverwalter.
Was erwartet die FINMA konkret, wenn wir KI einsetzen?  Im Kern sieben Punkte: ein KI-Inventar mit Risikoklassifizierung aller Anwendungen, klare Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Datenqualität, regelmässige Tests und laufendes Monitoring der Outputs, nachvollziehbare Dokumentation, Erklärbarkeit von Entscheiden sowie eine unabhängige Überprüfung wesentlicher KI-Anwendungen. Das Fehlen einer KI-Richtlinie oder eines KI-Inventars wird bei Prüfungen als Governance-Lücke gewertet. 
Wir sind ein kleines Team. Gelten diese FINMA-Vorgaben auch für uns?  Grundsätzlich ja, aber mit Augenmass. Die FINMA betont das Proportionalitätsprinzip: Die Anforderungen richten sich nach der Materialität der eingesetzten Anwendungen und dem Risikoprofil des Instituts. Wer Copilot lediglich für Meeting-Zusammenfassungen nutzt, braucht weniger Aufwand als ein Institut mit KI-gestützten Analyseprozessen. Ein KI-Inventar und eine Risikokategorisierung werden jedoch von allen erwartet, unabhängig von der Grösse. 
Dürfen Mitarbeitende ChatGPT für die Arbeit nutzen? Nicht mit Kundendaten. Die Eingabe sensibler Informationen wie Kundennamen, Portfolio-Daten oder anderer personenbezogener Daten in öffentliche, webbasierte KI-Dienste kann gegen das DSG, das Berufsgeheimnis, interne Richtlinien oder vertragliche Pflichten verstossen, denn die Daten verlassen die kontrollierte Unternehmensumgebung. Genau deshalb braucht jeder Vermögensverwalter eine interne KI-Richtlinie, die festlegt, welche Tools erlaubt sind und welche Daten wo eingegeben werden dürfen. 
Müssen wir Kunden informieren, wenn KI ihre Gespräche protokolliert? Ja. Werden Kundengespräche mit KI protokolliert, etwa über automatische Meeting-Zusammenfassungen in Teams, muss der Kunde darüber informiert worden sein. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem revidierten DSG. In der Praxis empfiehlt es sich, dies vor dem Gespräch transparent anzusprechen und die Information zu dokumentieren.
Darf KI Anlageentscheide für unsere Kunden treffen? Nein. KI kann unterstützen, aber keine regulierten Tätigkeiten ersetzen. Anlageentscheide, Eignungsbeurteilungen und Beratungsleistungen im Sinne des FIDLEG müssen durch zugelassene Personen verantwortet werden. Dazu kommt die Anforderung der Erklärbarkeit: Entscheide müssen gegenüber Kunden, Aufsicht oder Revisionsstelle begründbar sein. «Die KI hat das so empfohlen» reicht als Begründung nicht aus. 
Michael Freuler

Michael Freuler

Head of Solution Consulting and Marketing

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